Verwaltungs- und Beratungsgremien

1. Vorstand

Der Generaldirektor der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) wird auf Vorschlag der Regierung vom König ernannt. Um das Alltagsmanagement der FANK sicherzustellen, wird er von Abteilungsleitern (Einrichtungen und Abfall, Sicherheit und Transport, Gesundheit und Umwelt, Unterstützung) unterstützt.

2. Verwaltungsrat

Vorsitzende: Valérie Tanghe

Mitglieder: Jihane Annane, Elodie Belleflamme, Philippe Bouko, Karina De Beule, Veroniek De Mulder, Robin Dhaene, Patrick D’hondt, Mathieu Raedts, Alex Reuter, Jan Schaerlaekens, Wissal Selmi, Sven Vaneycken, Claude Van Grembergen.

Regierungskommissar

Thomas Sterckx

Prüfungsausschuss

Vorsitzender: Sven Vaneycken

Mitglieder: Philippe Bouko, Robin Dhaene, Mathieu Raedts

Strategieausschuss

Vorsitzender: Claude Van Grembergen

Mitglieder: Jihane Annane, Veroniek De Mulder, Jan Schaerlaekens

3. Wissenschaftlicher Rat für ionisierende Strahlung

Der wissenschaftliche Rat hat die Aufgabe, die Agentur in Fragen der Aufsichtspolitik zu beraten und insbesondere bei der Genehmigung neuer kerntechnischer Anlagen oder bei der Erneuerung der Genehmigungen für große kerntechnische Anlagen (Einrichtungen der Klasse I) zu beraten.

Der Rat verfolgt auch die Entwicklung des Wissens über nukleare Sicherheit, Sicherung und Strahlenschutz.

Der Wissenschaftliche Rat für ionisierende Strahlungen ist ein unabhängiges Gremium, dem vom Minister ernannte Mitglieder mit nuklearem Fachwissen angehören. Die wissenschaftlichen Mitglieder des Rates sind Personen, die aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Nuklearwissenschaften oder der nuklearen Sicherheit ausgewählt wurden. Sie verfügen über Kompetenz oder Erfahrung in mindestens einem technisch-wissenschaftlichen Bereich, der für die Bewertung der nuklearen Sicherheit, der nuklearen Sicherung und des Strahlenschutzes in den verschiedenen Stadien des Nuklearkreislaufs, einschließlich des letzten Stadiums dieses Kreislaufs, und in den verschiedenen Anwendungen, in denen ionisierende Strahlung eingesetzt wird, von Bedeutung ist.

Technische Tochterorganisation Bel V

Am 23. September 2019 unterzeichneten die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) und Bel V einen Managementvertrag. Dieser Managementvertrag definiert die Aufgaben, die die FANK an Bel V überträgt, die Bedingungen dieser Befugnisübertragung sowie die Kontrolle, die die FANK über die ordnungsgemäße Erfüllung dieser delegierten Aufgaben ausübt.

Kontext

Die Änderung der AOSIS vom 6. Dezember 2018 beinhaltet nicht nur eine tiefgreifende Überarbeitung der Kontrolltätigkeiten vor Ort, sondern lieferte auch die notwendige Rechtsgrundlage für die Übertragung der Aufgaben an Bel V.

Dieser Königliche Erlass legt eindeutig fest, welche Kontrollaufgaben von der FANK an Bel V übertragen werden können, und definiert deren praktische Modalitäten. Es sieht auch vor, dass die FANK und Bel V einen Managementvertrag abschließen, um diesen Erlass zu konkretisieren.

Managementvertrag

In Übereinstimmung mit dem königlichen Erlass vom 6. Dezember 2018 regelt der von den Vorstandsvorsitzenden und Generaldirektoren der FANK und der Bel V unterzeichnete Managementvertrag folgende Aspekte:

  1. die Verfahren zur Erstellung, Genehmigung, Änderung und Überwachung des jährlichen Planes für die Sicherheitskontrolle und -bewertung;
  2. die Zusammenarbeit und Unterstützung im Rahmen der Tätigkeiten der Agentur;
  3. die Erstellung strategischer und operativer Pläne;
  4. das Managementsystem und das Kompetenzmanagement;
  5. die praktischen Modalitäten für die Überwachung von Bel V durch die Agentur.

Da der Managementvertrag hauptsächlich bestehende Praktiken im Zusammenhang mit der Sicherheitskontrolle von Anlagen der Klassen I und IIA formalisiert, sind die Auswirkungen auf den täglichen Betrieb begrenzt.

Seit der Gründung von Bel V im Jahr 2008 besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Einrichtungen und Abfall der FANK. Es gibt mehrere gemeinsame Verfahren, Kontakte zwischen der Abteilung Einrichtungen und Abfall und Bel V sind häufig, und die beiden Parteien ergänzen sich bei der Wahrnehmung ihres Kontrollauftrags. In jüngster Zeit wurden die Kontrollaufgaben von Bel V auch auf die Überwachung des internen Transports an den verschiedenen Standorten ausgeweitet. Diese Symbiose wird auch künftig fortgesetzt und soll weiter gestärkt werden.

Die FANK wird die ordnungsgemäße Ausführung der an Bel V übertragenen Aufgaben weiterhin durch regelmäßige Berichte sowie ein Auditprogramm überwachen.

Der Managementvertrag wurde am 30. Oktober 2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

 

Last updated on: 27/05/2024