Jugendliche wegen versuchten Zugangs zum Gelände des Kernkraftwerks Doel strafrechtlich verfolgt

Anfang Dezember 2019 versuchten drei Jugendliche, sich Zugang zum gesicherten Standort des Kernkraftwerks Doel zu verschaffen. Dank der Sicherheitssysteme des Standorts wurden die Jugendlichen sofort gefasst. Die FANK wurde unverzüglich über den Vorfall informiert, konnte jedoch im Interesse der gerichtlichen Untersuchung nicht darüber kommunizieren. Heute haben sich zwei der Jugendlichen vor Gericht zu verantworten. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Ostflandern soeben die nachstehende Pressemitteilung versandt:

In der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2019 wurden drei Personen entdeckt, die auf den Zaun um den Standort des Kernkraftwerks Doel kletterten. Der Standort unterliegt einem ständigen Schutz gegen Eindringlinge, und die Sicherheitssysteme wurden sofort aktiviert. Die Verdächtigen wurden von der Polizei festgenommen, und die FANK (Föderalagentur für Nuklearkontrolle) wurde unverzüglich und verfahrensgemäß über den Vorfall informiert. Die nukleare Sicherheit war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die drei Verdächtigen böswillige Absichten hatten, aber das Betreten des gesicherten Geländes des Kernkraftwerks Doel ist eine Straftat. Die beiden erwachsenen Verdächtigen im Alter von 18 bzw. 19 Jahren wurden von der Staatsanwaltschaft Ostflandern vorgeladen. Heute, am 29. Januar 2020, müssen sie sich vor dem Strafgericht von Ostflandern, Abteilung Dendermonde, verantworten. Der dritte Verdächtige ist minderjährig (17 Jahre alt) und muss vor dem Jugendrichter erscheinen.