Einrichtungen zur Lagerung radioaktiver Abfälle unterscheiden sich von anderen Einrichtungen der Klasse I, nämlich durch einen erheblich längeren Zeitraum, der benötigt wird, um sie in ihre endgültige Konfiguration zu bringen, durch die Tatsache, dass sie nicht abgebaut werden müssen und durch den Nachweis der langfristigen Sicherheit. Zur Anpassung der Vorschriften an diese Besonderheiten werden zwei Entwürfe von RV zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Diese Regelungsentwürfe werden auf der Website der AFCN veröffentlicht :
- Königlicher Erlass zur Regelung der Genehmigung von Einrichtungen zur Lagerung radioaktiver Abfälle, begleitet von seinem Bericht an den König (FR/NL)
- Königlicher Erlass zur Ergänzung des Königlichen Erlasses vom 30. November 2011 über Sicherheitsvorschriften für kerntechnische Anlagen im Hinblick auf Einrichtungen zur Lagerung radioaktiver Abfälle (FR/NL)
Es wird darum gebeten, Kommentare bis zum 15. Juli 2023 über das entsprechende Formular an die folgende Adresse zu senden: feedback@fanc.fgov.be.