Risiken kosmischer Strahlung: fliegendes Personal des Luftfahrtsektors nicht ausreichend informiert

Die FANK erstellt nach der Befragung von Piloten und Kabinenpersonal einen Aktionsplan

Piloten und Kabinenpersonal erhalten von den Fluggesellschaften zu wenig Informationen über die potenziellen Risiken kosmischer Strahlung. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die von der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) in Zusammenarbeit mit der Belgian Cockpit Association (BeCA), dem Berufsverband der belgischen Verkehrsflugzeugpiloten, durchgeführt wurde.

Jedes Jahr wird der FANK die Strahlendosis übermittelt, der die rund 4.000 Beschäftigten im Luftfahrtsektor ausgesetzt sind. Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter proaktiv über Gesundheitsrisiken zu informieren. Um zu überprüfen, ob das Personal diese Informationen tatsächlich erhält, hat die FANK in Zusammenarbeit mit der Belgian Cockpit Association (BeCA) eine Befragung organisiert. Dieser Berufsverband verbreitete die Befragung über sein Netzwerk und unter seinen 600 Mitgliedern (Piloten). Insgesamt wurden 400 ausgefüllte Fragebögen an die FANK zurückgesandt. Die Ergebnisse erfassen somit 10 % des fliegenden Personals, das regelmäßig kosmischer Strahlung ausgesetzt ist.

Insgesamt zeigt die Umfrage, dass das Personal zu wenig Informationen über mögliche Risiken erhält, dass es sich der Dosiswerte seiner eigenen Exposition nicht ausreichend bewusst ist und dass die weibliche Belegschaft über die Risiken für das ungeborene Kind im Falle einer Schwangerschaft unzureichend informiert ist; Embryonen und Föten reagieren empfindlicher auf ionisierende Strahlung als Erwachsene.

66 % der Befragten gaben an, dass ihr Arbeitgeber sie nie über die mit der Exposition gegenüber kosmischer Strahlung verbundenen Risiken informiert hat. Die meisten von ihnen sind sich jedoch des Phänomens bewusst, entweder weil sie sich über das Thema informiert haben oder weil sie es mit Kollegen und Berufsverbänden diskutiert haben.

Nur 13 % der Befragten geben an, dass sie direkt von ihrem Arbeitgeber über ihre persönlichen Expositionswerte informiert werden. Fast ein Drittel der Befragten gibt an, dass diese Informationen nicht verfügbar sind. In 55 % der Fälle sind die Informationen verfügbar, aber der Arbeitnehmer muss selbst Maßnahmen ergreifen, um sie einzusehen. 15 % der Befragten tun dies nicht.

Die weibliche Belegschaft ist während der Schwangerschaft einer Reihe von Berufsrisiken ausgesetzt, darunter kosmischer Strahlung. Die meisten schwangeren Arbeitnehmerinnen (83 %) hören auf zu fliegen, sobald sie ihrem Arbeitgeber die Meldung ihrer Schwangerschaft vorlegen. Allerdings fliegen 9 % weiterhin, nachdem sie diese Meldung eingereicht haben, und 8 % melden die Schwangerschaft nicht unverzüglich, um weiterhin fliegen zu können und den Gehaltsverlust zu begrenzen. Die Hälfte der Frauen wurde von ihrem Arbeitgeber in diesem Zusammenhang nicht über die Strahlenrisiken für das ungeborene Kind oder über die Bedeutung einer möglichst frühzeitigen Meldung der Schwangerschaft informiert.

Die überwiegende Mehrheit der Befragten äußert sich positiv dazu, dass das Thema in den Vordergrund gerückt wird; sie möchten besser über die Risiken informiert werden und wünschen sich zusätzliche spezifische medizinische Betreuung im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung.

Aktionsplan

Die FANK hat beschlossen, einen Aktionsplan aufzustellen, um den Informationsfluss zum fliegenden Personal des Luftfahrtsektors zu verbessern.

Die Fluggesellschaften werden für ihre Pflicht sensibilisiert, ihr Personal über die Strahlenrisiken, die Höhe der jeweiligen Exposition und das erhöhte Strahlenrisiko für Schwangere zu informieren.

Die FANK wird Informationspakete entwickeln und verteilen sowie bewährte Verfahren in Belgien und im Ausland fördern.

Auch die Arbeitsmediziner des Luftfahrtsektors werden umfassendere Informationen erhalten. Darüber hinaus wird die FANK Kontakte zwischen Ärzten im Luftfahrtsektor und Arbeitsmedizinern fördern, die für die medizinische Überwachung von Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, zugelassen sind.