Wichtige Überarbeitung der belgischen Gesetzgebung zum Strahlenschutz abgeschlossen

In den letzten Jahren hat die FANK die Strahlenschutzgesetzgebung umfassend aktualisiert. Diese Gesetzgebung bildet eine wichtige Grundlage, damit die FANK ihre Mission erfüllen kann: den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlung.

Die Europäische Kommission erlässt Richtlinien, die dann in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die europäischen Richtlinien wurden erstmals 1959 veröffentlicht und erhielten den Namen „Grundlegende Sicherheitsnormen“ (Basic Safety Standards, BSS). Ziel war es, den höchstmöglichen Schutz der Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung zu gewährleisten und die in allen europäischen Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften zu modernisieren und zu harmonisieren.

Die Gesetzgebung wird regelmäßig an neue Techniken und wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. So wurden beispielsweise bei der jüngsten Anpassung nach dem Reaktorunfall von Fukushima in Japan (2011) die Anforderungen in Bezug auf die Notfallvorsorge und -reaktion verschärft.

Für Belgien hat die FANK in den letzten Jahren an der Umsetzung der grundlegenden Sicherheitsnormen gearbeitet. Die Änderungen beziehen sich auf alle Sektoren, in denen ionisierende Strahlung zum Einsatz kommt: Medizin, Industrie, Transport radioaktiver Stoffe usw.

Am 19. August 2020 wurde das Gesetzgebungsvorhaben mit der Veröffentlichung eines königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt abgeschlossen.

Die gesamte Gesetzgebung, auf die sich die Arbeit der FANK stützt, kann über unsere Rechtsdatenbank JURION abgerufen werden.

Weitere Informationen zu den grundlegenden Sicherheitsnormen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.