In Belgien war die Verwendung der INES-Skala zunächst Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Betreibern von Kernkraftwerken, den zugelassenen Stellen und der damaligen Aufsichtsbehörde. Nach einigen Jahren wurde diese Vereinbarung auf alle großen kerntechnischen Anlagen ausgedehnt.
Seit April 2010 gilt eine ähnliche Vereinbarung auch für die Anlagen der Klasse IIA.
Meldung von Ereignissen
Diese Vereinbarung regelt formell die Modalitäten der Meldung von Ereignissen und die Verwendung der INES-Skala. Sie wird von der FANK, den Betreibern und den Kontrollstellen unterzeichnet.
- Der Betreiber muss eine INES-Bewertung durchführen und der Aufsichtsbehörde eine INES-Stufe vorschlagen. Als zuständige Behörde akzeptiert die FANK diese Einstufung oder lehnt sie ab (in diesem Fall legt die Agentur die Stufe selbst fest).
- Ereignisse mit einer Einstufung von mindestens 1 werden auf der Website der FANK veröffentlicht.
- Ereignisse mit einer Einstufung von 2 oder höher sind Gegenstand einer Pressemitteilung. Die FANK informiert die IAEO im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen.